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Neu im Angebot

Webseite barrierefrei machen – BFSG-konform nach WCAG 2.1 AA

Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Viele Unternehmen müssen ihre digitalen Angebote seither so gestalten, dass alle Menschen sie nutzen können.

Wir prüfen Ihre Seite – automatisiert mit Zugavo und zusätzlich von Hand –, beheben die Probleme und belegen das Ergebnis mit einem Bericht. Ihre Seite muss dafür nicht neu gebaut werden.

Das Problem

Betrifft das Gesetz auch Sie?

Das BFSG gilt für Unternehmen, die bestimmte Produkte und Dienstleistungen an Verbraucher anbieten. Dazu zählen unter anderem:

  • Online-Shops
  • Buchungs- und Terminsysteme
  • Bank- und Telekommunikationsdienste
  • E-Books

Es gibt eine Ausnahme für Kleinstunternehmen: Wer weniger als zehn Personen beschäftigt und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme hat, ist bei Dienstleistungen nicht verpflichtet. Beide Bedingungen müssen zusammen erfüllt sein. Für Produkte gilt diese Ausnahme nicht.

Ob Sie betroffen sind, hängt also davon ab, was Sie anbieten. Wir schauen uns das gemeinsam an – ehrlich und ohne Panikmache.

Wichtig: Wir sind Webdesigner, keine Rechtsanwälte. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Zweifeln, ob das BFSG für Sie gilt, fragen Sie bitte Ihre Rechtsberatung oder Ihre Kammer.

28. Juni 2025

Seit diesem Tag gilt das BFSG. Übergangsfristen für einzelne Bestandsleistungen laufen später aus.

bis 100.000 €

Bußgeld sieht das Gesetz je nach Verstoß vor. Dazu kommen mögliche Abmahnungen durch Verbände.

7,9 Millionen

Menschen in Deutschland leben mit einer Schwerbehinderung. Dazu kommen alle, die schlicht älter werden.

Zum Verständnis

Was eine Barriere im Netz überhaupt ist

Barrierefreiheit klingt technisch. In Wahrheit geht es um sehr alltägliche Dinge – die meisten davon stören auch Menschen ohne Behinderung.
  • Zu blasse Schrift

    Hellgrauer Text auf weißem Grund sieht ruhig aus. Für viele ältere Augen ist er schlicht nicht lesbar.

  • Nur mit der Maus bedienbar

    Menüs, die sich nur beim Überfahren öffnen, sind für Menschen ohne Maus eine geschlossene Tür.

  • Bilder ohne Beschreibung

    Ein Screenreader liest vor, was im alt-Text steht. Fehlt er, sagt er nur „Grafik“ – und der Inhalt ist weg.

  • Formulare ohne Beschriftung

    Wenn ein Feld nur einen grauen Platzhaltertext hat, weiß nach dem ersten Tippen niemand mehr, was hineingehört.

  • Farbe als einziger Hinweis

    „Die roten Felder bitte ausfüllen“ hilft nicht, wenn jemand Rot und Grün nicht unterscheiden kann.

  • Kein sichtbarer Fokus

    Wer sich mit der Tabulatortaste durch die Seite bewegt, muss sehen können, wo er gerade steht.

Die Lösung

So gehen wir vor

Sechs Schritte, von der ersten Einschätzung bis zur laufenden Überwachung. Sie wissen jederzeit, woran wir gerade arbeiten.
  1. Ersteinschätzung

    Wir lassen Zugavo über Ihre Seite laufen und sehen sie uns zusätzlich selbst an. Sie erfahren, wo Sie stehen und wie groß der Aufwand ungefähr ist. Das kostet Sie nichts.

  2. Manuelle Prüfung durch uns

    Was der Scan nicht sehen kann, prüfen wir selbst: Bedienung nur mit der Tastatur, Kontrolle mit dem Screenreader, Verständlichkeit der Texte. Sie bekommen eine Liste, die nach Wichtigkeit sortiert ist – nicht nach technischer Reihenfolge.

  3. Angebot

    Auf Basis des Berichts nennen wir Ihnen einen Festpreis. Sie entscheiden, ob wir alles umsetzen oder zunächst nur die kritischen Punkte.

  4. Umsetzung

    Wir arbeiten die Punkte in Ihrer bestehenden Webseite ab – ohne Neubau. Kontraste, Tastaturbedienung, Beschriftungen, Struktur, Formulare.

  5. Nachweis

    Zum Abschluss läuft eine erneute Prüfung. Sie erhalten den Bericht als PDF und eine Barrierefreiheitserklärung für Ihre Webseite.

  6. Überwachung

    Auf Wunsch prüft Zugavo Ihre Seite täglich weiter. Kommen durch eine Änderung neue Probleme dazu, erfahren wir es sofort.

Unser Werkzeug

Geprüft und belegt mit Zugavo

Zugavo ist unser eigenes Prüfwerkzeug für Barrierefreiheit. Es untersucht eine Webseite automatisiert nach BFSG und WCAG 2.1 AA und liefert einen Bericht mit klaren Prioritäten – dazu eine Barrierefreiheitserklärung nach BITV-Muster und auf Wunsch tägliche Überwachung.

Ein automatischer Scan allein reicht allerdings nicht. Er erkennt etwa 30 bis 40 Prozent der Kriterien – alles, was sich maschinell messen lässt: fehlende alt-Texte, zu schwache Kontraste, falsch verschachtelte Überschriften.

Deshalb bleibt es bei uns nicht beim Scan. Die übrigen 60 bis 70 Prozent prüfen wir von Hand: Wir bedienen Ihre Seite ausschließlich mit der Tastatur, hören sie uns mit einem Screenreader an und lesen die Texte auf Verständlichkeit. Ob eine Bildbeschreibung wirklich passt oder ob eine Fehlermeldung weiterhilft, kann keine Maschine beurteilen. Genau diese Handarbeit ist unser Angebot – das Werkzeug erledigt nur den messbaren Teil.

Was Sie am Ende haben

  • Eine Webseite, die alle bedienen können
  • Automatischen Scan und manuelle Prüfung durch uns
  • Einen Prüfbericht als PDF zum Vorzeigen
  • Eine Barrierefreiheitserklärung für Ihre Seite
  • Auf Wunsch tägliche Überwachung per E-Mail-Hinweis

Was kostet das?

Auf Anfrage

Ein Pauschalpreis wäre unseriös. Der Aufwand hängt davon ab, wie Ihre Seite gebaut ist, wie viele Unterseiten sie hat und wie viel bereits stimmt. Deshalb schauen wir zuerst hin und nennen Ihnen danach einen Festpreis.

Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich.

Häufige Fragen

Fragen zum BFSG und zur Umsetzung

Barrierefreiheit ist ein Thema mit vielen Halbwahrheiten. Hier die Antworten, die wir am häufigsten geben.
  • Gilt das BFSG auch für kleine Betriebe?
    Nicht für alle. Kleinstunternehmen – weniger als zehn Beschäftigte und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme – sind bei Dienstleistungen ausgenommen. Für Produkte gilt die Ausnahme nicht. Ob Sie betroffen sind, hängt also davon ab, was Sie anbieten. Wir sind keine Rechtsanwälte; im Zweifel fragen Sie bitte Ihre Rechtsberatung oder Ihre Kammer.
  • Muss meine Webseite dafür komplett neu gebaut werden?
    In aller Regel nicht. Wir arbeiten die Probleme in Ihrer bestehenden Seite ab: Kontraste, Tastaturbedienung, Beschriftungen, Struktur und Formulare. Nur wenn eine Seite technisch sehr alt ist, kann ein Neubau günstiger sein als das Nachrüsten – das sagen wir Ihnen dann offen.
  • Reicht ein automatischer Scan nicht aus?
    Nein, und das sagen wir bewusst deutlich. Ein Scan erkennt etwa 30 bis 40 Prozent der Kriterien – alles, was sich maschinell messen lässt. Ob eine Bildbeschreibung wirklich passt oder eine Fehlermeldung weiterhilft, kann keine Maschine beurteilen. Den Rest prüfen wir von Hand, mit Tastatur und Screenreader.
  • Was kostet es, eine Webseite barrierefrei zu machen?
    Das lässt sich seriös erst nach einem Blick auf Ihre Seite sagen. Der Aufwand hängt davon ab, wie sie gebaut ist, wie viele Unterseiten sie hat und wie viel bereits stimmt. Deshalb schauen wir zuerst hin und nennen Ihnen dann einen Festpreis. Die Ersteinschätzung ist kostenlos.
  • Bekomme ich einen Nachweis über die Barrierefreiheit?
    Ja. Zum Abschluss läuft eine erneute Prüfung, und Sie erhalten den Bericht als PDF sowie eine Barrierefreiheitserklärung nach BITV-Muster für Ihre Webseite. Auf Wunsch überwacht Zugavo Ihre Seite danach täglich weiter.
  • Wie lange dauert die Umsetzung?
    Für eine typische Unternehmensseite mit wenigen Unterseiten rechnen wir mit ein bis drei Wochen. Größere Auftritte oder Online-Shops dauern länger. Nach der Ersteinschätzung nennen wir Ihnen einen konkreten Zeitrahmen.

Lassen Sie uns Ihre Seite anschauen

Schicken Sie uns die Adresse Ihrer Webseite. Sie hören von uns, wo Sie stehen – ohne dass Sie sich zu etwas verpflichten.

Lieber schreiben? info@longlife-webdesign.de

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